Bedingungen für Erklärvideos
Inhalte von Ihrer Website und Rechte am Video.
Stand: 30.10.2026
1. Geltung
(1) Diese Bedingungen gelten für Erklärvideos, die der Auftraggeber mit dem Briefing auf neovendo.de/erklaervideo bei der Beginn & Claus GbR (neovendo, nachfolgend „Agentur“) beauftragt. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur (AGB) und gehen ihnen vor, soweit sie davon abweichen.
(2) Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit dem Absenden des Briefings bestätigt die absendende Person, dass sie für ein Unternehmen bestellt und es dabei vertreten darf.
2. Inhalte von der Website des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber erlaubt der Agentur, die auf seiner Website öffentlich abrufbaren Inhalte – insbesondere Logos, Fotos, Grafiken, Screenshots und Texte – für das Video abzurufen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu animieren, mit anderen Inhalten zu verbinden und als Teil des Videos auszuliefern. Die Erlaubnis ist nicht ausschließlich und auf dieses Video mit seinen Entwürfen, Korrekturen und Formaten beschränkt. Sie gilt auch für Software und Dienstleister, die die Agentur dafür einsetzt.
(2) Diese Inhalte gelten als vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte im Sinne von § 6 der AGB. Der Auftraggeber steht insbesondere dafür ein, dass er sie für das Video nutzen lassen darf. Das gilt auch für Inhalte Dritter, etwa Stockfotos, Aufnahmen von Fotografen oder Logos von Partnern, und für Aufnahmen erkennbarer Personen. Für Ansprüche Dritter gilt § 6 Abs. 3 der AGB.
(3) Inhalte, die nicht verwendet werden sollen oder dürfen, nennt der Auftraggeber spätestens mit dem Briefing. Die Agentur verwendet sie dann nicht.
(4) Der Auftraggeber prüft jeden Entwurf auch darauf, ob die gezeigten Inhalte so verwendet werden dürfen, und meldet Bedenken vor der Freigabe in Textform.
3. Rechte an Drehbuch, Entwürfen und Video
(1) Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben alle Nutzungsrechte an Drehbuch, Entwürfen und Video bei der Agentur. Das einfache, widerrufliche Nutzungsrecht nach § 10 Abs. 1 Satz 2 der AGB entsteht bei Erklärvideos nicht.
(2) Drehbuch und Entwürfe dienen nur der internen Prüfung beim Auftraggeber. Er darf sie nicht veröffentlichen, nicht für Werbung einsetzen und nicht an Dritte weitergeben, auch nicht in Auszügen.
(3) Mit vollständiger Zahlung und Freigabe erhält der Auftraggeber an der freigegebenen Endfassung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das Video in den gelieferten Formaten für sein Unternehmen zu nutzen, insbesondere auf seiner Website, in sozialen Medien, in Anzeigen und in Präsentationen. § 10 Abs. 2 und 3 der AGB bleiben unberührt.
(4) Nimmt der Auftraggeber die Geld-zurück-Garantie in Anspruch, erwirbt er keine Nutzungsrechte; bereits eingeräumte Rechte entfallen mit der Erstattung. Drehbuch, Entwürfe und Video darf er dann nicht weiter nutzen.
Die AGB als PDF: https://neovendo.de/documents/neovendo-agb.pdf